Familienrecht 

Trotz aller guten Wünsche und Hoffnungen zu Beginn einer Beziehung und/oder Ehe/eingetragener Lebensgemeinschaft – ihr Scheitern stellt alle Beteiligten vor viele Fragen und Probleme, die hier aufgrund der Vielfältigkeit des Familienrechts nur exemplarisch dargestellt werden können:

  • Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wer kann/muss wann ausziehen, wem steht das
    Mobiliar oder andere gemeinsame Anschaffungen zu?

  • Was ist mit den gemeinsamen Kindern, bei wem werden sie leben, wer darf sie wie, wann und
    wie oft bei sich haben?

  • Was bedeutet „alleiniges“ oder „gemeinsames Sorgerecht“?

  • Welche Rechte und Pflichten habe ich als ehelicher, aber auch als nicht-ehelicher Elternteil,
    bei dem die Kinder nicht überwiegend wohnen?

  • Wovon leben wir zukünftig, reicht das vorhandene Einkommen für den Lebensunterhalt und die
    bestehenden finanziellen Verpflichtungen?

  • Bestehen Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen, wenn ja, in welcher Höhe und für welche Dauer?

  • Wann kann/sollte die Scheidung eingereicht werden?

  • Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf die Altersvorsorge?

  • Wie lange bestehen eheliche Unterhaltsansprüche nach der Scheidung weiter?

  • Wie funktioniert die Vermögensauseinandersetzung und bestehen daneben etwaige Zugewinnausgleichsansprüche?

  • Wie wehre/schütze ich mich und meine Kinder bei Gewalt in der Beziehung/Ehe?

 

Können wir die anstehenden Fragen gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe einvernehmlich lösen oder bedarf es der Inanspruchnahme der Gerichte oder anderer offizieller Institutionen? Wenn eine gütliche Regelung nicht mehr möglich erscheint, wie werden die berechtigten Ansprüche durchgesetzt, wie überzogene oder nicht bestehende Ansprüche abgewehrt?

 

Die gleiche Problemstellung, allerdings mit anderen rechtlichen Folgen, trifft die Beteiligten nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften – gleich, ob mit oder ohne Kinder.